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  • Gerichtsurteile und Strafen

01.2019 – Bußgeld auf Grund fehlenden Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Ein Versandhändler wurde mit einem Bußgeld durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit belegt, da er es versäumt hatte als Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit seinem Auftragnehmer zu vereinbaren.

Denken Sie also immer daran im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte eine entsprechende Vereinbarung nach Artikel 28 Abs. 3 zu schließen, um Sicherheit für beide Parteien zu schaffen.

Weitere Details finden Sie im Artikel des Heise Verlags.

Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

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