02.2019 – LDI NRW informiert zu technischen Anforderungen an die TOM’s beim Versand von Mails
Das LDI NRW gibt Hinweise zu den für einen aus seiner Sicht sicheren Versand von E-Mails erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Ein Punkt ist dabei die Forderung im Betreffbereich der Mail auf keinen Fall personenbezogene Daten zu nennen. Dies wird immer wieder übersehen und könnte bei strenger Auslegung der Position der Aufsichtsbehörde unter Umständen auch zu einem Bußgeld wegen unzureichender organisatorischer Maßnahmen führen.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme.
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