02.2020 Weitreichende Konsequenz des Auskunftsanspruchs im Gesundheitswesen
Zahlreiche Aufsichtsbehörden – darunter auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP – vertreten die Auffassung, dass der Auskunftsanspruch des Patienten die unentgeltliche Herausgabe einer vollständigen Kopie der Patientenakte notwendig macht.
Diese Bewertung würde die bisherige Möglichkeit der behandelnden Einrichtungen, die zur Erstellung der Kopie anfallenden Kosten gegenüber dem Patienten auf Grund BGB bzw. der Berufsordnungen der Heilberufe geltend machen zu können, ausser Kraft setzen.
Weitere Details zu dieser Position finden Sie auf der Webseite des LfDI RLP.
Aktualisierung:
Entscheidung des LG Dresden vom 29.05.2020
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