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  • Gerichtsurteile und Strafen

04.2022 Bußgeld wegen Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage

Ein Unternehmen im Bereich der Wohnungswirtschaft hat besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet und wurde daher mit einer Geldbuße von 1,9 Millionen Euro belegt.

Das Unternehmen hatte Angaben zu Religionszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung und zum Gesundheitszustand von Mietinteressenten ebenso erfasst wie Informationen zu Körpergeruch, Haarfrisur sowie persönlichem Auftreten.

Dieser Verarbeitungsexzess wurde von der Aufsichtsbehörde auf Grund der Kooperation des Unternehmens bei der Bearbeitung des Sachverhalts trotz der Schwere des Verstoßes „nur“ mit dem oben genannten Bußgeld geahndet.

Weitere Details zu dem Fall finden sich beim LfDI Bremen.

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