05.2021 Bayrische Datenschutzaufsicht untersagt Nutzung von MailChimp
Die bayrische Aufsichtsbehörde hat einem Unternehmen die Nutzung von MailChimp untersagt, da im Vorfeld keine Prüfung stattgefunden hatte, ob der Transfer von Daten in die USA DSGVO-konform erfolgen kann und dabei kontrolliert wird:
- ob der Empfänger die Standarddatenschutzklauseln wahren kann
- ob weitere Maßnahmen, wie eine Verschlüsselung von Daten zusätzliche Sicherheit bieten können
- bzw. bei Nichterfüllung der Anforderungen der Transfer unterlassen wird.
Eine solche Prüfung hatte das Unternehmen nicht vorgenommen und damit wurde die Drittlandübermittlung als nicht zulässig bewertet.
Achten Sie also immer darauf vor der Einführung neuer Verarbeitungsverfahren deren Zulässigkeit dokumentiert zu prüfen.
Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash