06.2019 Beanstandung zu langer Aufbewahrung der Daten inaktiver Kunden
Die Berliner Datenschutzaufsicht kritisiert in Ihrem Jahresbericht die zu lange Aufbewahrung von Kundendaten, die die Leistungen eines Unternehmens – hier eines Lieferdienstes – seit längerer Zeit nicht mehr in Anspruch genommen hatten. Die Behörde stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass eine Speicherung über einen Zeitraum zweijähriger Inaktivität hinaus grundsätzlich nicht zulässig ist.
Datenverarbeiter sind somit dringend gehalten Ihr Verfahren zur regelhaften Löschung nicht mehr benötigter Daten entsprechend auf Stand zu halten.
Details und weitere spannende Informationen finden sich im Jahresbericht der Behörde.
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