07.2021 Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen Drittlandstransfers
Im Rahmen einer konzertierten Fragebogenaktion prüfen zahlreiche deutsche Datenschutzbehörden, ob Unternehmen die aus dem SCHREMS II Urteil des EuGH resultierenden Anforderungen bei Ihren Datentransfers in Drittstaaten ausreichend berücksichtigen.
Es bestehen verschiedene Fragebögen zu einzelnen Themenbereichen.
Auf der Webseite der Hamburgischen Datenschutzaufsicht können diese bei Interesse eingesehen werden
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