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  • Aus den Behörden

07.2021 Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden prüfen Drittlandstransfers

Im Rahmen einer konzertierten Fragebogenaktion prüfen zahlreiche deutsche Datenschutzbehörden, ob Unternehmen die aus dem SCHREMS II Urteil des EuGH resultierenden Anforderungen bei Ihren Datentransfers in Drittstaaten ausreichend berücksichtigen.

Es bestehen verschiedene Fragebögen zu einzelnen Themenbereichen.

Auf der Webseite der Hamburgischen Datenschutzaufsicht können diese bei Interesse eingesehen werden

Photo by Guillaume Périgois on Unsplash

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