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  • Gerichtsurteile und Strafen

11.2019 Bußgeld von 14,5 Millionen € auf Grund unzulässiger Datenspeicherung

Ende Oktober verhängte die Berliner Datenschutzaufsicht ein Rekordbußgeld von 14,5 Millionen Euro gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE.

Hintergrund für diese Sanktion bildet ein Verstoß gegen die Vorgaben zur Löschung von personenbezogenen Daten aus Verarbeitungsverfahren, wenn der Rechtsgrund für die Datenvorhaltung nicht mehr besteht. Das Unternehmen hat nach den vorliegenden Informationen Daten in einem Archivsystem weit über die gesetzlich zulässigen Zeiträume vorgehalten und so einen unzulässigen „Datenfriedhof“ geschaffen.

Daher sind alle Datenverarbeiter angehalten wirksame Löschverfahren zu etablieren, die sicherstellen, dass nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verfügbar sind.

Weitere Details zu dem Sachverhalt finden Sie in der Pressemitteilung der Behörde.

Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

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