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  • Gerichtsurteile und Strafen

2,4 Mio Bußgeld für die Missachtung von Betroffenenrechten

In Litauen wurde die Online-Plattform „Vinted“ ( Handel und Tausch von Kleidungsgegenständen) zu einem Bußgeld verurteilt, da die Betreiber Nutzern nicht die ihnen zustehenden Rechte auf Löschung gewähren wollte. Die Weigerung wurde mit einer angeblich nicht ausreichend begründeten Forderung der Betroffenen begründet.

Wie die Höhe des Bußgelds zeigt, war es den Aufsichtsbehörden wichtig das hohe Schutzgut des Rechts auf Vergessenwerden deutlich zu machen.

Weitere Details zu dem konkreten Fall finden Sie auf der Seite der litauischen Aufsichtsbehörde.

Auch in Italien gab es ein Bußgeld gegen einen Mediziner, der einer Patientin nicht wie von Ihr angefragt präoperative Aufnahmen aus einer vorgenommenen Behandlung ausgehändigt hat, sondern die Anfrage ignoriert hatte.

Details zu diesem Fall finden Sie bei der italienischen Aufsichtsbehörde.

Es lohnt sich somit unbedingt einen wirksamen Prozess zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen zu etablieren und jede Anfrage ernsthaft zu bearbeiten. Bedenken Sie dabei auch, dass Betroffene nicht in allen Fällen den Datenschutzbeauftragten Ihrer Organisation direkt kontaktieren sondern allgemeine Kontaktpunkte nutzen, sei es aus Bequemlichkeit oder weil die Kontaktdaten des Datenschützers nicht augenfällig zu finden sind. Sie können Verzögerungen oder das komplette Versanden von Anfragen vermeiden, wenn Sie Ihr gesamtes Team auf den richtigen Umgang mit eintreffenden Anfragen vorbereiten und regelmäßig sensibilisieren.

HOLEN SIE SICH DIE TIPPS VOM EXPERTEN UND UND BLEIBEN SIE IMMER AUF DEM NEUSTEN STAND!