Koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht
Auf Initiative des Europäischen Datenschutzausschusses werden auch mehrere deutsche Aufsichtsbehörden den Umgang von Unternehmen mit Auskunftsersuchen Betroffener nach Artikel 15 DSGVO prüfen. Ziel ist es ein Bild zu bekommen, wie die Organisationen mit Auskunftsersuchen umgehen, ob es Anpassungsbedarf bei den EDSA-Leitlinien gibt und ob Verantwortliche bzw. Betroffene durch die Datenschutzbehörden weiter sensibilisiert werden sollten.
Zu diesem Zweck wird ein Fragebogen an Organisationen verschickt werden, den diese ausfüllen sollen.
Folgende Aufsichtsbehörden werden sich nach heutigem Stand an der Maßnahme beteiligen:
- Bayern (LDA)
- Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Wer von Ihnen in den genannten Bundesländern beheimatet ist, kann einen solchen Fragebogen erhalten.
Gern sind wir bei der Prüfung und Beantwortung an Ihrer Seite!
Hier finden Sie die detaillierte Pressemitteilung der DSK.