Neues im Bereich des kirchlichen Datenschutzes
Es gibt spannende Neuigkeiten zum kirchlichen Datenschutz, der einige unserer Leser beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen in der Vergangenheit immer wieder mit der sog. Unterwerfungsklausel resultierend aus dem DSG-EKD oder dem KDG konfrontiert hat.
In der letzten EKG-Synode kam für die evangelische Kirche Bewegung in das Thema.
Das DSG-EKD wird in seiner künftigen Fassung (gültig ab 01. Mai 2025) die Klausel für nicht-kirchliche Auftragsverarbeiter nicht länger beinhalten und somit werden die bislang meist geforderten Zusatzvereinbarungen zur AVV obsolet.
Wir dürfen gespannt sein, ob sich die katholische Kirche dieser sinnvollen Sichtweise ebenfalls anschließen wird.
Quelle: https://datenschutz.ekd.de/2024/11/14/ekd-synode-datenschutzgesetz/
Wer den Text des modifizierten Gesetzes im Detail lesen möchte, der wird hier fündig:
https://kirchencloud.ekd.de/index.php/s/uSTXP0LJdfGJobi#pdfviewer
c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Sofern die kirchlichen Datenschutzbestimmungen auf den Auftragsverarbeiter keine Anwendung finden, dürfen sich abweichend von Absatz 3 die Vertragsinhalte an Artikel 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung orientieren.“