Private Nutzung von E-Mail, Messengerdiensten und Telefon
Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wurde mit Urteil vom 27. Januar 2023 – 12 Sa 56/21 auch die Verarbeitung personenbezogener Daten bewertet, die im Rahmen einer privaten Kommunikation des Beschäftigten mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräten und Diensten angefallen sind.
Das Gericht unterstreicht dabei das umfassende Verarbeitungsverbot für E-Mails und Nachrichten z.B. aus WhatsApp, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat die private Nutzung zu regeln und diese widerspruchslos duldet.
Daher nochmals der dringende Rat an alle Verantwortlichen, legen Sie klare Regeln zur möglichen privaten Nutzbarkeit dienstlicher Kommunikationsmittel fest, denn nur so vermeiden Sie übermäßige Einschränkungen in der Überprüfbarkeit der dienstlichen Kommunikation im Bedarfsfall.
Details zum Urteil finden Sie unter openjur.de.